Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen
Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse richtet sich nach den Festzuschüssen, welcher sich aus dem vorliegenden Befund ergibt. In der Praxis sprechen wir von befundorientierter Planung, z.B. ein fehlender Zahn bei sonst vollständiger Zahnreihe ergibt einen festen Zuschuß. Die Zahnlosigkeit ist ein Befund und löst damit auch einen festen Zuschuß für die Versorgung aus. So wie in den beiden Beispielen sind alle Möglichkeiten und Versorgungsformen in Tabellen erfasst und die Festzuschüsse damit in Höhe und Leistungsumfang festgelegt.
Der Festzuschuss ermittelt sich jetzt aus dem
Regelzuschuss (Tabelle der Krankenkasse), welcher sich durch den
individuellen Bonus noch erhöhen kann. Haben Sie über den Zeitraum von 5
Jahren mindestens einmal jährlich den Zahnarzt aufgesucht, gibt es
nochmals 20% Bonus, haben Sie sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren
diesen Nachweis erbracht, gibt es 30% Bonus auf den Regelzuschuss der
Krankenkasse. Unterliegen Sie den Härtefallrichtlinien, gewährt die
Krankenkasse nicht mehr so wie früher 100% der entstehenden Kosten,
sondern gewährt nur noch den doppelten Regelzuschuß. Ob dieser die
tatsächlich entstehenden Kosten abdeckt hängt von der gewünschten
Leistung ab.
Die Krankenkasse gibt unabhängig von der Art der
gewünschten Versorgung (Therapieplan) immer den gleichen Festzuschuß.
Damit ist auch die Versorgung von Implantaten durch einen festen Zuschuß über die Krankenkasse geregelt, deckt aber bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten ab.
Sie können sich bei uns immer auf eines vollständig verlassen: Wir untersuchen und beraten Sie vollständig und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen verschiedene Versorgungsformen. Wir wägen gemeinsam Vor- und Nachteile ab und gehen auf Ihre Wünsche ein.
Die gewünschte Versorgungsform werden wir in Form eines Kostenvoranschlages kalkulieren und bei der Krankenkasse einreichen. Für Fragen zu den Richtlinien, zur Finanzierung oder abrechnungstechnischen Fragen, steht Ihnen rund um die Uhr unser Abrechnungsteam oder aber auch unser zahnärztliches Rechenzentrum kompetent zur Verfügung.
Zahnärzte
Thorsten Mielke & Kollegen
Schäferkampsallee 45
20357 Hamburg
Tel.: 040 - 44 20 07
Fax: 040 - 41 80 70
E-Mail:
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Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Unserer Praxis befindet sich in der Schäferkampsallee 45 in 20357 Hamburg Eimsbüttel.