Festsitzender Zahnersatz
Unter Kronen und Brücken versteht man den Ersatz von einzelnen oder mehreren Zähnen mittels festsitzendem Zahnersatz. Dieser wird in der Regel auf den eigenen Zähnen oder auf künstlichen Pfeilern (Implantaten) mit speziellen Klebern fixiert.
Bei gesetzlich Versicherten wird vor der Behandlung ein Behandlungsplan (Heil- und Kostenplan) aufgestellt, welcher die gewünschte Leistung (Therapieplanung), den Festzuschuß (Krankenkassenzuschuß) und den daraus entstehenden Eigenanteil transparent wiedergibt.
Bei der Art der Krone oder Brücke unterscheidet man nach Art der verwendeten Legierung und der Art der Verblendung. Nach Krankenkassenrichtlinie wird immer auf der Basis einer Nichtedelmetalllegierung und der Regelverblendung kalkuliert. Dieser Festzuschuss bleibt unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgungsform immer erhalten.
Man versteht darunter die Art und Größe der zahnfarbenen Gestaltung an dem Zahnersatz. Es wird unterschieden zwischen:
Zahnärzte
Thorsten Mielke & Kollegen
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