Herausnehmbarer Zahnersatz

Voll- und Teilprothesen

Man könnte glauben, irgendwann trifft es jeden einmal, der große herausnehmbare Zahnersatz droht. Der Zahnverlust kann durchaus krankheits- oder entzündungsbedingte Ursachen haben oder durch einen Unfall verursacht worden sein. Die genetische Disposition spielt bei dem altersbedingten Zahnverlust auch eine nicht unerhebliche Rolle und Sie sollten in ihrem persönlichem Familienkreis recherchieren.

Teilprothese

Bei einer Teilprothese spricht man von einem Teilersatz, der zur Wiederherstellung der verlorenen Zähne dient. Hierbei kommen unterschiedlichste Materialien und Halteelemente mit anderen Zähnen oder auch die Kombination mit Implantaten zum Einsatz.

Total- oder Vollprothesen

Fällt selbst der letzte Zahn, so spricht man von rein schleimhautgetragenen Total- oder Vollprothesen, auch 28er genannt. Diese gibt es zwar schon in sehr ansprechender Optik, kann aber die eignene Zähne immer nur bedingt und nie vollwertig ersetzen. Bei gewissenhafter Anfertigung unter Berücksichtigung individueller Faktoren und speziellen funktionsanalytischen Registraten kann ein gutes Ergebnis erzielt werden.

Dennoch handelt es sich hier um einen herausnehmbaren großen Ersatz, der allein durch die Schleimhaut getragen wird und den Gesetzen der Schwerkraft unterliegt. Das ständige Rutschen der Prothesen auf dem Lager, auch wenn es von dem Patienten nicht bemerkt wird, führt zum erhöhten Knochenrückgang. Regelmäßige Kontrollen und Unterfütterungen sind hier angebracht, um dem Höhenverlust entgegenzuwirken.

Der Sitz einer Prothese wird über die Jahre in der Regel immer schlechter. Abhilfe könnte hier über eine zusätzliche Fixierung der Prothesen mittels minimalinvasiven und kostengünstigen Implantaten geleistet werden. Gerade in diesem Bereich haben wir uns spezialisiert und bieten mit verschiedenen Implantatsystemen eine Lösung an.

Der Vorteil dieser Systeme liegt in den geringen Kosten und dem minimalinvasiven Operationsaufwand. Damit treten kaum Operationsrisiken auf und auch Schwellung und Schmerzen sind absolut kontrollierbar. Die von uns für diesen Bereich verwendeten Implantate sind einteilig, damit erspart man sich den zweiten operativen Eingriff der Implantatfreilegung.

Für die Zeit der Ausheilung wird die Prothese wie gewohnt weiter getragen und nach Einheilung kann in der Regel die vorhandene Prothese umgearbeitet werden. Damit erspart man sich sogar eine Neuanfertigung des Zahnersatzes, insofern dieser funktionell noch in Ordnung ist und auch Kosten.

Nachfolgend einige Versorgungsbeispiele:

Teilprothese mit Modellgußklammern

Die einfachste und kostengünstigste Variante; nur die fehlenden Zähne werden ersetzt, der Halt durch Modellgußklammern an den vorhandenen Zähnen gewährleistet (Hirschgeweih). Die seitliche Kraftübertragung auf die Zähne ist statisch aber ungünstig und fördert den Knochenabbau um den Haltezahn und damit die zunehmende Lockerung des Zahnes.

Teilprothese mit Geschiebe

Eine modernere Art der Versorgung, bei der der Halt durch Geschiebeelemente hergestellt wird. Sogenannter Klickeffekt oder bei Steggeschieben ein gleitender Effekt. Hierfür sind aber in der Regel immer Doppelkronen mit einem Geschiebe erforderlich. Das bedeutet, es müssen mindestens vier nebeneinander stehende Zähne vorhanden sein.

Konus- oder Teleskopprothese

Die beste Versorgungsform, insofern noch mindestens 2 Restzähne je Kiefer vorhanden sind, die zur Aufnahme von Primärkronen dienen. Der Vorteil ist der unsichtbare Halt der Primär- und Sekundärkronen miteinander und damit der Verzicht auf sichtbare Klammerarme.

Desweiteren ist die Kraftübertragung bei dieser Versorgungsform axial, was die beste und schonendste Belastung für die Zähne bedeutet. Damit haben die Pfeilerzähne die beste Prognose. Geht einmal einer der letzten Pfeilerzähne verloren kann hier an gleicher Stelle zu einem späteren Zeitpunkt ein künstlicher Pfeiler gesetzt werden. Statisch sollte möglichst ein Zahn auf der linken und ein Haltezahn auf der rechten Seite liegen. Alles andere ist ungünstig und fördert den früheren Verlust der letzten Zähne.

Vollprothese (28er)

Ist auch der letzte Zahn nicht mehr vorhanden, spricht man von Voll- oder Totalprothese. Diese sind rein schleimhautgetragen, häufige Nachkontrollen und Unterfütterungen sind indiziert. Druckstellen sind die Regel und die Haftcreme wird häufig zum regelmäßigen Begleiter des Alltags.

Die implantatgestützte Prothese/Teilprothese

Sollte eine komplette zahnlose Situation vorliegen, so kann wie oben beschrieben eine Implantatbrücke unter Einhaltung einer gewissen Pfeilerzahl oder aber auch eine festsitzende Prothese hergestellt werden. Hat man sich bereits an ein Tragen einer Vollprothese gewöhnt, kann man durchaus eine Kombination von Implantaten mit Vollprothesen planen. Es sind je Kiefer mindestens 2, besser 4 Implantate indiziert. Im Oberkiefer könnte sogar eine gaumenfreie Versorgung mittels 4, besser 6 Implantaten realisierbar sein.

Häufig ist die Neuanfertigung einer vorhandenen Prothese nicht erforderlich, da die zusätzlichen Stützimplantate minimalinvasiv unter die vorhandenen Prothesen oder Teilprothesen gearbeitet werden können. Die feste Einbindung in die Prothese erfolgt meist zu einem späteren Zeitpunkt nach primärer Einheilung der Implantate.

Bei ausgeprägtem Würgereiz ist ein Tragen einer Gaumenprothese häufig gar nicht möglich. Außerdem bedeutet das Tragen einer Vollprothese durch die ausgeprägten Kunststoffflächen einen deutlichen Geschmacksverlust. Nur mittels zusätzlicher Implantation kann hier wieder die Kauffunktion hergestellt werden. Festsitzender oder teilweise festsitzender Ersatz bedeutet ein erhöhtes Gefühl an Sicherheit und Lebensqualität und es handelt sich dabei um ihre Gesundheit.

Ob und wie weit eine der genannten Verfahren sich eignen, muß immer im Einzelfall nach einer ausführlichen Untersuchung geklärt werden. Wir beraten Sie gern und gehen auf Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen ein, um gemeinsam ein Therapiekonzept zu erarbeiten.

Zahnärzte
Thorsten Mielke & Kollegen

Schäferkampsallee 45
20357 Hamburg

Tel.: 040 - 44 20 07
Fax: 040 - 41 80 70

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So finden Sie uns.

Unserer Praxis befindet sich in der Schäferkampsallee 45 in 20357 Hamburg Eimsbüttel.

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